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Basierend der Buchhaltung, den erteilten Auskünften (im Rahmen einer persönlichen Jahresabschlussbesprechung) und erhaltenen Unterlagen erfolgt die Jahresabschlusserstellung.
Je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens gibt es verschiedene Ermittlungsarten.
Der Jahresabschluss (Bilanz und G+V) oder die Einnahmen-Überschussrechnung stellen das Ergebnis eines Jahres dar und dienen Finanzämtern, Banken und Behörden als Informationsquelle und vor allem auch den Gesellschaftern bzw. Anteilseignern als Entscheidungs- und Planungsgrundlage.
* Bilanzen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften (Handels- und Steuerbilanzen)
* Einnahmen-Überschussrechnungen (Gewinnermittlungen gem. § 4 Abs. 3 EStG)
für Gewerbetreibende und Freiberufler
* Erstellung von Anhang oder Lagebericht
(Größenabhängige Erweitung der Bilanz bei Kapitalgesellschaften)
* Erstellung von verkürzten Bilanzen zur Offenlegung durch EHUG
(Unternehmensregister) seit Wirtschaftjahr per 31.12.2006 Pflicht
* Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen und Auseinandersetzungsbilanzen
* Anlagenbuchhaltung (Inventaraufstellung) |