Steuerfachangestellte/r: Informationen zu Ausbildung, Karrierechancen und Gehalt.

Die Berufsausbildung zur/zum Steuerfachangestellten läuft über das duale System klassischer Ausbildungsberufe oder über ein akademisches Studium. Welcher Weg für Sie geeignet ist, hängt von den Zugangsvoraussetzungen und von Ihrem Schulabschluss ab. Beiden Ausbildungswegen gemein ist die Ausrichtung des Berufswegs in Richtung Steuerberater/in. Unterschiede gibt es vor allem bei der benötigten Anzahl der Jahre mit Berufserfahrung.

Diese Ausbildungswege sind möglich

Der Steuerfachangestelltenberuf ist ein anerkannter Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Wenn Sie Ihren Beruf im dualen System erlernen, arbeiten Sie vom ersten Tag an in einer Steuerberaterpraxis und besuchen parallel dazu die Berufsschule. Der parallele Besuch von Arbeitsplatz und Berufsschule ist kennzeichnend für das duale Ausbildungssystem in Deutschland. Die Ausbildungsphase dauert regelmäßig drei Jahre, sie kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Dazu gehören meist vor allem ein höherer Bildungsabschluss wie das Abitur und sehr gute Ergebnisse bei der Zwischenprüfung. Diese ist im zweiten Lehrjahr zu absolvieren und zu bestehen, erst danach dürfen Sie an der Abschlussprüfung teilnehmen.

Während der Steuerfachangestelltenausbildung werden Inhalte zum Steuerwesen, zum Rechnungswesen, zur Betriebswirtschaft und zum Wirtschaftsrecht vermittelt.

Vielleicht entscheiden Sie sich aber auch für ein Studium. Die Regelstudienzeit dauert mindestens vier Jahre, nach einer zweijährigen Phase der Berufstätigkeit können Sie dann die Zulassung zur Steuerberaterprüfung beantragen. Alternativ kommt eine Regelstudienzeit von drei Jahren in Frage, sie führt in Kombination mit einer Berufstätigkeit von drei Jahren ebenfalls zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung.

Unterschiedliches Gehalt je nach Region

In der Steuerfachangestelltenausbildung müssen Sie je nach Bundesland mit unterschiedlichen Gehältern rechnen. Sie richten sich an den Empfehlungen der Steuerberaterkammern aus. Im ersten Jahr liegt die Vergütung etwa zwischen 550 Euro in den neuen Bundesländern und 850 Euro im Großraum Westfalen-Lippe. Im dritten Jahr kann das Gehalt ebenfalls variieren, die unterste Grenze bewegt sich etwa bei 750 Euro in den neuen Bundesländern, die Spanne reicht bis 1.050 Euro in Westfalen-Lippe.


Spannende Weiterbildungen mit Potenzial

Die Karriere- und Verdienstmöglichkeiten gelten in der Branche als außerordentlich gut. Sie sind häufig ausschlaggebend dafür, dass sich junge Menschen für diesen Berufsweg entscheiden.

In manchen Bundesländern ist die Möglichkeit gegeben, den Steuerfachangestelltenberuf auf dem dualen Weg zu erlernen und parallel dazu die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Das ist besonders interessant für junge Menschen, die noch kein Abitur haben und die diese Qualifikation nachholen möchten, um später vielleicht noch zu studieren. Mit einem überschaubaren zeitlichen Aufwand legen Sie bei diesem Ausbildungsweg den Grundstein für eine vielversprechende akademische Bildung.

Nach dem Ausbildungsende können Sie nach einer zehnjährigen Phase der Berufstätigkeit aufgrund Ihrer dann sehr umfassenden einschlägigen Berufserfahrung das Examen zum Steuerberater ablegen. Danach dürfen Sie sich als „Steuerberater/in“ bezeichnen. Verkürzen können Sie diese lange Phase der Berufstätigkeit, wenn Sie eine Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt/in absolvieren. In diesem Fall benötigen Sie nur eine Berufspraxis von sieben Jahren, um zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden.

Als Steuerberater/in arbeiten Sie im Angestelltenverhältnis und sind dann vielleicht in einer Steuerkanzlei oder in einem Wirtschaftsunternehmen in der Buchhaltung tätig. Vielleicht entscheiden Sie sich auch für eine Tätigkeit in der Verwaltung und verabschieden sich somit aus der freien Wirtschaft. Sofern Sie eine leitende Position übernehmen wollen, ist ein Abschluss als Betriebswirt/in, als Finanz- oder Bilanzbuchhalter/in oder als Steuerfachwirt/in sehr von Vorteil. Auch ein Studium mit dem Schwerpunkt Steuern und Prüfungswesen oder Betriebswirtschaft ist geeignet, wenn Sie eine Führungslaufbahn anstreben.

Wer lieber auf eigenen Füßen stehen möchte, kann sich als Steuerberater/in natürlich selbständig machen und eine eigene Kanzlei eröffnen. Steuerberater/innen gehören zur Gruppe der Freiberufler/innen, die gegenüber Gewerbetreibenden in steuerlicher Hinsicht einige Vorteile genießen. Für die selbständige Karriere ergeben sich wiederum unterschiedliche Möglichkeiten. Sie können vielleicht eine bestehende Kanzlei mit einem gegebenen Mandantenstamm übernehmen. Dann profitieren Sie von bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen, die ein/e erfolgreiche/r Steuerberater/in vor Ihnen schon aufgebaut hat. Natürlich können Sie sich auch als Partner/in in einer Kanzlei einkaufen, um die große Verantwortung einer eigenständigen Kanzlei in den ersten Jahren der Selbständigkeit auf mehreren Schultern zu verteilen. Zu einem späteren Zeitpunkt mag dann die Chance gegeben sein, das Büro allein zu übernehmen.

Quellen

Dieser Artikel stellt die aktuelle Rechtslage (Stand: September 2015) aus Sicht der Verfasserin dar und kann die individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater nicht ersetzen.