Entscheidung über die Abzugsfähigkeit für das "häusliche Arbeitszimmer"
Am 29.07.2010 ist durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvL 13/09) zur steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers entschieden worden.
Demnach erklärt das Gericht die ab 2007 geltende Einschränkung des steuerlichen Abzugs für grundgesetzwidrig, wonach das Arbeitszimmer nur dann berücksichtigt werden kann, wenn es den „Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit“ des Steuerpflichtigen bildet.
Profitieren von der Entscheidung können diejenigen Steuerpflichtigen, die ihre Steuerbescheide ab 2007 bis dato „offen“ gehalten, das heißt mit Einsprüchen angefochten haben. Das Gleiche gilt für Steuer-bescheide, deren Festsetzung in Bezug auf das häusliche Arbeitszimmer „vorläufig“ vorgenommen wurde.
Ähnlich wie bei der Pendlerpauschale wird es jetzt wohl eine Flut von geänderten Steuerberscheiden - zu Gunsten der Steuerpflichtigen - geben.
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