Steuerberatung für Heilberufe, Ärzte und Zahnärzte

Beratung in der Praxis

Sind Sie angestellter oder niedergelassener Arzt, ein MVZ, Labor oder Freiberufler im Gesundheitswesen?

Dann werden Sie nicht selbst zum Steuerpatienten!

Laufende Änderungen im Gesundheitswesen, Personalmanagement und steigende betriebswirtschaftliche Anforderungen machen den Arzt immer mehr zum Patienten-Unternehmer und stellen Heilberufe aller Fachrichtungen vor besondere Herausforderungen.

Sicher, aus Fehldiagnosen lernt man.

Wenn Sie jedoch von Beginn an die Weichen richtig stellen und sich den Rücken mit steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Unterstützung stärken lassen, können Sie sich auf Ihre Patienten und den Praxisalltag konzentrieren. Deshalb ist eine gezielte Beratung und Begleitung bei branchenspezifischen Themen für Ihre Praxis und die Entlastung in Ihrer täglichen Arbeit meine Aufgabe als Ihre „Fachärztin für Steuern“.

Diese Leistungen stehen auf meiner „Roten Liste“:

  • Hilfe bei der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Aufwendungen und Kosten bereits während des Studiums und der Ausbildung (z.B. Approbation)
  • Hilfe bei der steuerlichen Geltendmachung Ihrer Aufwendungen und Kosten von laufenden Fortbildungen und Spezialisierungen (z.B. Facharztabschluss)
  • Erledigung aller Kontakte mit dem Finanzamt und anderen Behörden
  • Lohnbuchhaltung und Personalabrechnung einschließlich Klärung der damit verbundenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Digitale Buchhaltung
  • Spezielle Betriebswirtschaftliche Auswertungen für Heilberufe und das Gesundheitswesen
  • Vorjahresvergleich und Branchenvergleich (wie geht es anderen Kollegen?)
  • Laufende Erfolgskontrolle und Steueroptimierung
  • Vorschau auf das Quartals- und Jahresergebnis und Optimierung
  • Jahreshochrechnung, Anpassung von Vorauszahlungen
  • Gewinnermittlung, Bilanzen und Steuererklärung

Existenzgründungsberatung

  • Gründungsberatung (Erläuterung Gesetzesgrundlagen, Beantragung von Steuernummern, etc.)
  • Finanzierungsberatung (Mithilfe bei der Erstellung einer Finanz-, Liquiditäts-, und Investitionsplanung z.B. neues Praxisinventar kaufen, leasen oder finanzieren?)
  • Mitwirkung bei der Businessplanerstellung für die Beantragung von Darlehen
  • Entscheidungshilfe beim Praxiskauf und der damit verbundenen Praxisbewertung

Besonderheit Umsatzsteuer

“damals war alles einfacher” .. dies gilt heute leider nicht mehr, denn schon lange kann auch eine bestimmte Arztleistung (IGeL, Gutachten für BG, Physiotherapeutische Leistungen die nicht verordnet sind, Zahnarzt mit Labor etc.) umsatzsteuerpflichtig werden.

… Lieber von Anfang an gut beraten als ein böses Erwachen.

Wie kann ich Ihnen helfen?
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.