
Steuertermine 2023
Die Steuertermine liefern Ihnen eine Übersicht aller Abgabefristen und Zahlungsfristen – nebst Schonfristen bei Zahlungen – für die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer; dies sowohl für Monatszahler, Quartalszahler als auch für Jahreszahler.
Checkliste Einkommensteuer
Mit dieser Checkliste zur Einkommensteuer möchte ich Ihnen eine kleine Hilfe an die Hand geben. Wenn Sie mich also mit der steuerlichen Vertretung beauftragen möchten, dann bringen Sie bitte zum Besprechungstermin vorab folgende Unterlagen (sofern vorhanden oder zutreffend) für das entsprechende Jahr mit. Diese Zusammenstellung ist selbstverständlich nur eine grobe Auflistung, da jeder von Ihnen individuell zu behandeln ist. Weitere Punkte werden dann im entsprechenden Ersttermin erörtert.
Verpflegungsmehraufwendungen 2023 (amtliche Tabelle)
Verpflegungsmehraufwendungen 2022 (amtliche Tabelle)
Verpflegungsmehraufwendungen 2021 (amtliche Tabelle)
Verpflegungsmehraufwendungen auch genannt VMA´s können bei einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit steuerlich berücksichtigt werden. Diese Aufstellungen sind die amtlichen Listen der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheitsdauer je Kalendertag im Ausland.
Reisekostenabrechnung 2023 (Muster)
Reisekostenabrechnung 2022 (Muster)
Reisekostenabrechnung 2021 (Muster)
Dieses Musterformular möchte ich Ihnen für Ihre Reisekostenabrechnung zur Hand geben. Bitte füllen Sie das Formular pro getätigter Reise vollständig aus und fügen die entsprechenden Belege bei. Die Beträge für die Verpflegungsmehraufwendungen finden Sie auch auf dieser Seite.
Bewirtungskostenabrechnung (Muster)
Bewirtungskosten können unter Einhaltung von Formvorschriften steuerlich zu 70% geltend gemacht werden. Dafür ist es aber notwendig das amtliche Formular für die Bewirtungskosten vollständig auszufüllen oder sich gleich vor Ort im Restaurant einen entsprechenden Bewirtungsbeleg geben zu lassen, der dieses Felder bereits beinhaltet. Nur dann kann der Beleg von Ihrer Steuerkanzlei ordnungsgemäß verbucht werden.
Personalfragebogen (Allgemeine Mitarbeiter in Voll-oder Teilzeit und Werkstudenten )
Dieser Personalfragebogen dient als Grundlage für Ihre Mitarbeiterstammakte für Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte auf Lohnsteuerkarte. Dort sind sämtliche Daten des Mitarbeiters wie Name, Adresse, Bruttolohn, Gehalt, Krankenkasse, Steuerklasse, Sozialversicherungsnummer und sonstige wichtige Daten einzutragen. Dieser Personalfragebogen ist im besten Fall vor Beginn der Beschäftigung – spätestens zum ersten Abrechnungstag ( zum 20. des aktuell laufenden Monats) – an Ihr Steuerbüro zu übergeben, damit die Daten entsprechend eingepflegt und abgerechnet werden können.
Personalfragebogen (Aushilfen / Minijob)
Dieser Personalfragebogen dient als Grundlage für Ihre Mitarbeiterstammakte für Aushilfen und Minijobler. Dort sind sämtliche Daten des Mitarbeiters wie Name, Adresse, Bruttolohn, Gehalt, Krankenkasse, Steuerklasse, Sozialversicherungsnummern und sonstige wichtige Daten einzutragen. Dieser Personalfragebogen ist im besten Fall vor Beginn der Beschäftigung – spätestens zum ersten Abrechnungstag ( zum 20. des aktuell laufenden Monats) – an Ihr Steuerbüro zu übergeben, damit die Daten entsprechend eingepflegt und abgerechnet werden können.
Kostenlose Excel Vorlagen für die Dokumentation der geleisteten Stunden und Arbeitszeiten gemäß der Aufzeichnungspflichten / Gesetz zum Mindestlohn finden Sie zum Download auf datev.de.
Sofortmeldung
Dieser Personalfragebogen dient als Grundlage für Ihre Mitarbeiterstammakte und gilt für jede Art von Beschäftigungsverhältnissen für bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Gastronomie oder Handwerk. Dort sind sämtliche Daten des Mitarbeiters wie Name, Adresse, und sonstige wichtige Daten, aber mindestens die Sozialversicherungsnummer einzutragen. Dieser Personalfragebogen ist SOFORT und VOR der Beschäftigung an Ihr Steuerbüro zu übergeben, damit die Daten sofort an die Meldestellen (Kranken- und Rentenversicherung) übermittelt werden können.
Befreiungsantrag Rentenversicherung Minijob
Der Befreiungsantrag zur Rentenversicherung wurde mit der Erhöhung der Entgeltgrenze auf € 520,00 bei Aushilfen bzw. Minijoblern eingeführt. Sofern ein Arbeitnehmer den Befreiungsantrag nicht unterschreibt, wird grundsätzlich ein Beitrag zur Rentenversicherung berechnet, dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen und an die Dt. RV bezahlt. Unterschreibt eine Aushilfe diesen Antrag, entfällt ein Abzug dieses Beitrages. Wichtig: dieser Antrag muss VOR der ersten Abrechnung bei Ihrem Steuerbüro sein.
Antrag auf Vergabe einer Betriebsnummer
Seit dem 01.01.2017 muss die Betriebsnummer für Ihr Unternehmen elektronisch beantragt werden. Eine Beantragung mit Formular ist nicht mehr möglich. Die Beantragung der Betriebsnummer erfolgt nun über die Internetseite der Agentur für Arbeit unter folgendem Link: arbeitsagentur.de
Büro Bad Feilnbach:
Am Höhenpark 10 B
83075 Bad Feilnbach
Büro München:
Cuvilliésstraße 14
81679 München
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.
Telefon: 089 / 215 451 370