Kann man einen Betriebsausflug im Rahmen des Freibetrags absetzen? Eine aktive Erkundung auf der Wies‘n 2014

Oktoberfestzeit bedeutet für viele Firmen Feierzeit. Wie es sich für eine Münchner Kanzlei gehört, sind auch wir dieses Jahr auf die Wies‘n gegangen; diesmal natürlich aus reinen Recherchegründen.

Denn solch eine Genussveranstaltung kann im Rahmen einer sog. „üblichen Betriebsfeier” (wenn eben der gesellschaftliche Charakter im Vordergrund steht – und das ist bei der Wies‘n auf jeden Fall gegeben) als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dies aber nur, wenn die Aufwendungen pro Arbeitnehmer die Freigrenze von maximal € 110,- (inkl. Umsatzsteuer!) nicht überschreitet. Wir wollten also herausfinden, welche Kosten kann man bei einem Betriebsausflug auf die Wies‘n verursachen und reicht dieser Betrag?

Wie man auf den Fotos sieht, haben wir uns erstmal noch kurz mit unserem Dirndl an den Schreibtisch gesetzt, bevor es dann auf zur Mittagswies‘n ging. Das Wetter hat es dieses Jahr gut gemeint und so nahmen wir zum Essen im Biergarten vom Hacker Zelt Platz. Wie immer um 12.00 Uhr hatten die Mädels Hunger.

Zur ersten Maß gab es Ente, Spanferkel, Hendl und Kaiserschmarrn.
Zwar sind die Wiesnpreise nicht die günstigsten, aber jeder ist gut und schnell satt geworden (im Durchschnitt € 37,50 pro Person = Freibetrag noch nicht überschritten)

Ein paar Maß später sind wir dann über die Wies‘n geschlendert.
Wer wollte, konnte natürlich ein paar Fahrgeschäfte fahren. Nachdem wir alle in der Wildwasserbahn mehr oder weniger nass geworden sind, ging es dann zum trocknen und zur Kaffeepause ins Café Kaiserschmarrn – sehr nett und empfehlenswert, wenn man es zwischendurch ein bisschen gemütlicher möchte. Und bei einem Cappuccinopreis von € 9.90 kann man sich zumindest preislich mal kurz wie in Venedig am Markusplatz fühlen.

Aber zurück zu Dirndl und Lederhosen.
Langsam wurde es Zeit herauszufinden, welcher der Wiesnhit 2014 ist. Wer also noch Lust hatte auf ein bisschen singen und schunkeln ist dann ins Zelt weitergegangen. Es lässt sich in dem ganzen Getümmel irgendwann nur noch schwer feststellen, welche Kosten man genau verursacht. Schnupftabak (ja auch Tabakwaren sind in der o.g. Pauschale möglich) und eine Maß waren es bestimmt. „Atemlos“ (Wiesnhit 2014) ging es dann nach Hause - zu guter Letzt fällt nur noch der Preis für das Taxi an, damit die Mitarbeiter zu später Stunde sicher nach Hause kommen.

Fazit: € 110,- pro Kopf reichen für einen wunderbaren Tag auf der Wies‘n.
Aber auch wenn es mehr werden sollte: Wies‘n ist nur einmal im Jahr und glückliche Mitarbeiter sind mehr Wert, als man von der Steuer absetzen kann. 🙂

Wir hoffen, Sie hatten dieses Jahr auch schon einen schönen Betriebsausflug bzw. die nächste Weihnachtsfeier kommt bestimmt. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie nochmal genau wissen möchte, welche Kosten absetzbar sind.

Ihr Team der Steuerkanzlei Baaske

Dieser Artikel stellt die aktuelle Rechtslage (Stand: 10. Oktober 2014) aus Sicht der Verfasserin dar und kann die individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater nicht ersetzen.