Dienstwagen­besteuerung Bruttolisten­preis

FG Niedersachsen 9 K 394/10
Mit dem vorgenannten Urteil sollte geklärt werden, ob wirklich der teurere Bruttolistenneupreis, oder der handelsübliche Verkehrspreis (mit üblichen Rabatten etc.) als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.

Nun hat das FG mit Urteil vom 14.09.2011 9K394/10 entschieden, dass u.a. eine Marktentwicklung im Kfz-Handel keine Rolle spielt und der Gesetzgeber dies nicht berücksichtigen muss.

So wird es vorerst weiter an der Bruttolistenneupreis am Tag der Erstzulassungs Regelung bleiben. Jedoch wurde Revision eingelegt, so dass es weiter geht.

Erststudienkosten

BFH VI R 15/11 (Vorinstanz: FG Münster 11 K 4489/09 F) 18.07.2011

Strittig ist – nach wie vor – ob die Aufwendungen für ein Studium, dass direkt im Anschluss an das Abitur aufgenommen wird, Werbungskosten oder Sonderausgaben sind.

Werbungkosten könnten nämlich bei einem dann entstehenden negativen Einkommen auf die nachfolgenden Jahre vorgetragen und mit späteren Einkünften verrechnet werden.
Sonderausgaben hingegen nicht. Zudem sind Sonderausgaben noch in Ihrer Höhe beschränkt. Das o.g. Klageverfahren ist also noch anhängig.