Steuerberaterinnen. Eine weibliche Übermacht in einer klassischen Männerdomäne?

Auf den ersten Blick scheint die Branche der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Buchführung eine klassische Männerdomäne zu sein. Dieser Annahme widersprechen jedoch die Zahlen des Statistik-Portals statista, wonach etwa im Jahr 2009 der Frauenanteil in dieser Branche bei 66 Prozent lag. Dieser Trend dürfte sich trotz eines wachsenden Wettbewerbs rund um Steuerberatungsdienstleistungen in den kommenden Jahren sogar noch verstärken.

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Wer bin ich? Selbständig, Freiberufler/in oder Gewerbetreibende/r?

… diese Frage stellt man sich spätestens dann, wenn es wirklich losgehen soll mit der Selbständigkeit. Und noch mehr kreisende Gedanken wie:

  • muss ich auf die Gemeinde ein Gewerbe anmelden?
  • Was soll ich auf dem Fragebogen zur Beantragung einer Steuernummer ankreuzen?
  • Warum ist es überhaupt wichtig?
  • Was bedeutet das für mich?
  • Wer oder was bin ich?

Leider sind diese Fragen nicht so einfach zu beantworten. Aber nachfolgend mal kurze Grundaussagen.

Wer bin ich? Selbständig, Freiberufler/in oder Gewerbetreibende/r?
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Aufgeklärt: Selbständig, Freiberufler oder Gewerbetreibende/r?

Freiberuflich-oder-Selbstaendig-Freelancer
Nicht jeder, der selbständig arbeitetet, ist ein Freiberufler. Selbständig Tätige können ein eigenes Gewerbe betreiben oder aber als Honorarkraft bzw. Freelancer arbeiten. Im Deutschen wird dann (vor-) schnell von freien Mitarbeitern gesprochen. Doch der Begriff des „freien Mitarbeiters“ sagt nichts über den verrichteten Job oder dessen Steuerpflicht aus, sondern grenzt lediglich das jeweilige Dienstverhältnis zum Auftraggeber von demjenigen einer/s Angestellten ab.

Umgekehrt gibt es Angestellte, die zwar einen „Freien Beruf“ ausüben, dadurch aber keine Freiberufler werden. Hinsichtlich der Abgabe- und Meldepflichten gibt es zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden erhebliche Unterschiede, weshalb es wichtig ist, beide Gruppen auseinanderhalten zu können.

Dabei soll dieser Artikel behilflich sein.

Was sind Freie Berufe?

Vereinfachend kann man sagen, dass Freiberufler Dienstleistungen erbringen, die eine höhere Bildung und/ oder eine schöpferische Begabung erfordern, was sie beispielsweise von einem Pizzaboten unterscheidet. Das Einkommensteuergesetz (EStG) listet die so genannten „Freien Berufe“ katalogartig explizit auf. Sie werden daher auch als Katalogberufe bezeichnet.

So heißt es in § 18 Abs. 1 EstG „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe“.

Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) listet in Absatz 2 einen nahezu identischen Katalog auf und fügt ihm einige Berufe hinzu wie z.B. Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen und hauptberufliche Sachverständige.

„Ähnliche Berufe“? Richtig, die Liste der Katalogberufe ist nicht vollständig. Im Zweifelsfalle entscheidet das Finanzamt darüber, ob eine Tätigkeit einem freien Beruf „ähnelt“ und dem gleichzusetzen ist oder nicht. Schlechte Chancen, unter die Definition zu fallen, haben beispielsweise Astrologen oder Wahrsager. Die Liste zeigt auch, dass es Angestellte in freien Berufen geben kann — zum Beispiel Rechtsanwälte, die in einer Aktiengesellschaft angestellt sind. Doch fordert das Gesetz eben auch, dass diese Tätigkeiten „selbständig“ ausgeübt werden und spricht von der „selbständigen Berufstätigkeit“ — und das ist bei Angestellten gerade nicht der Fall.

Hilfreiche Kriterien, die in der Regel auf Freiberufler zutreffen: Sie bieten im Gegensatz zu (Massen-) Waren oder (Massen-) Produkten Dienstleistungen an. Für diese Leistungen ist ein Hochschulabschluss oder eine schöpferische Begabung notwendig. Die Tätigkeit ist nur bedingt skalierbar, da jeweils die Zeit und das Fachwissen des Freiberuflers benötigt werden, um den Output zu erhöhen. Grafik- und Webdesigner, Künstler wie Musiker oder Schriftsteller sind daher häufig Freiberufler — wenngleich auch Musiker und Schriftsteller Massenprodukte wie Alben und Bücher verkaufen können. Die Auftragsarbeit für andere kommt als Hilfskriterium hinzu.

Die Land- und Forstwirtschaft bildet im Einkommenssteuergesetz genau wie der Gewerbebetrieb und die selbständige Arbeit eine eigene Einkunftsart in der Gruppe der Gewinneinkünfte. Jäger, Bauern, Winzer oder Fischer sind daher keine Freiberufler. Aber auch die eigene Vermögensverwaltung oder Tätigkeiten als Vermieter und Verpächter eigener Immobilien oder Dinge zählen explizit nicht dazu.

Die einzige Einkunftsart, die uns in diesem Zusammenhang noch interessiert, ist diejenige aus dem Gewerbebetrieb.

Was ist ein Gewerbe?

Diese Frage wurde nicht durch eine gesetzliche Definition oder innerhalb der Gewerbeverordnung beantwortet, sondern die Antwort hat sich von Gerichtsentscheid zu Gerichtsentscheid in der Rechtsprechung entwickelt und herauskristallisiert. Ein Gewerbe wird betrieben, wenn auf Dauer eine legale selbständige nicht freiberufliche und nicht landwirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Rechnung mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird, die für Dritte von außen erkennbar ist. Im klassisch engeren Sinne versteht man produzierende und verarbeitende Betriebe aus Industrie und Handwerk als Gewerbetreibende. Doch auch ein Freiberufler kann ein Gewerbe anmelden, womit er zum Gewerbetreibenden und Firmengründer wird.

Was bedeuten die Einzelteile der Definition vereinfacht?
Das Kriterium der Legalität schließt natürlich Geschäftsideen wie den Schmuggel aus. Die Landwirtschaft und die freien Berufe bilden eigene Einkunftsgruppen, die vom Gewerbe abgegrenzt werden. Ein wirtschaftliches Interesse an Gewinn unterscheidet ein Gewerbe nicht zuletzt von der Gemeinnützigkeit. „Auf eigene Rechnung“ belegt die Selbständigkeit und das Kriterium der Erkennbarkeit für Dritte sorgt für Transparenz. Das dient auch dem Schutz des Gewerbetreibenden, der nicht zur Zahlung von Gewerbesteuern gedrängt werden kann, solange er eine Geschäftstätigkeit lediglich plant. Spätestens bei der Kundenakquise erledigt sich da Problem von selbst.

Daraus ergibt sich auch, dass ein Gewerbe nicht erst mit der notwendigen Gewerbeanmeldung beginnt, sondern mit der Aufnahme der Geschäfte. Die Anmeldung eines Gewerbes erfolgt im zuständigen kommunalen Amt, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Namen tragen. Zuweilen heißen sie „Gewerbeamt“, „Staatliche Arbeitsschutzbehörde“, „Staatliches Gewerbeaufsichtsamt“, „Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit“ usw.

In Deutschland herrscht gemäß des 12. Artikels des Grundgesetzes sowie dem ersten Paragraphen der Gewerbeordnung Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass prinzipiell jeder und jede ein Gewerbe anmelden kann und es nicht „beantragen“ muss. Im einfachsten Fall reicht das Vorzeigen eines Personalausweises und die Zahlung einer kleinen Bearbeitungsgebühr. Auch als Einzelperson kann ich mit der Anmeldung des Gewerbes und deren Bestätigung in Form des Gewerbescheins ein Unternehmen gründen. Die genauen Bedingungen hängen von der Rechtsform des zu gründenden Unternehmens ab — also davon, ob es beispielsweise ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Offene Handelsgesellschaft (OHG), eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sein soll.

Über die Anmeldung beim Gewerbeamt hinaus muss des Weiteren das Amtsgericht bzw. das Handelsregister, die zugehörige Berufsgenossenschaft sowie das statistische Landesamt über die Unternehmensgründung informiert werden. Gewerbetreibende müssen zu dem der sie repräsentierenden Handelskammer beitreten. In der Regel gibt das Gewerbeamt die Informationen jedoch direkt an die entsprechenden Stellen weiter.

Im Gegensatz zu Freiberuflern, die sich lediglich mit ihrer Steuernummer beim Finanzamt melden und Einkommenssteuer zahlen müssen, sind Gewerbetreibende zusammenfassend dazu verpflichtet: ein Gewerbe anzumelden, zusätzlich zur Einkommenssteuer vom Gewinn Gewerbesteuer zu zahlen, sich im Handelsregister eintragen zu lassen, Mitglied in einer Handelskammer zu werden und eine Bilanz (doppelte Buchführung) zu führen. Zudem haben Freiberufler im Gegensatz zu Gewerbetreibenden die Möglichkeit, ihre Sozialversicherung über den Weg der KSK, also der Künstlersozialkasse zu bekommen. Wenn man also allein arbeitet, sollte man sich gründlich überlegen, ob man ein Einzelunternehmen gründet oder als Freiberufler arbeitet.

Noch Fragen? Die beantworten wir gerne in den Kommentaren.

[message type=“info“]Dieser Artikel stellt die aktuelle Rechtslage (Stand: 26. Februar 2015) aus Sicht der Verfasserin dar und kann die individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater nicht ersetzen.[/message]

Stadtbienen, Saatbomben, blühende Landschaften und was das alles mit Ihrer Steuer zu tun hat.

Das Jahr ist schon fast wieder vorüber und der Ein oder Andere überlegt noch wie er auf die Schnelle seine Steuernachzahlung bzw. Erstattung beeinflussen kann.

Klar, es gibt noch Themen wie Beiträge in die Riester oder Rürup, geplante Fortbildungskosten noch dieses Jahr im Voraus zahlen (so dass sie sich dieses Jahr noch auswirken) die zu erwartende Kirchensteuernachzahlung auch noch dieses Jahr zahlen oder noch schnell ein Smartphone oder MacBook kaufen.

Aber es geht natürlich auch viel einfacher:

Spenden.
Aber wohin?

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Kann man einen Betriebsausflug im Rahmen des Freibetrags absetzen? Eine aktive Erkundung auf der Wies‘n 2014

Oktoberfestzeit bedeutet für viele Firmen Feierzeit. Wie es sich für eine Münchner Kanzlei gehört, sind auch wir dieses Jahr auf die Wies‘n gegangen; diesmal natürlich aus reinen Recherchegründen.

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