Aufgeklärt: Die Steuernummer, die Steueridentifikationsnummer sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer

Aufgeklärt: Die Steuernummer, die Steueridentifikationsnummer sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer

Juristensprech ist häufig kompliziert und der gesunde Menschenverstand nicht immer der beste Kompass, um sich durch den Paragraphendschungel zu schlagen. Und auch, wer als Kind nicht permanent mit der Stirn voraus vom Wickeltisch gefallen ist, hat zuweilen Mühe, die feinen, aber entscheidenden Unterschiede juristischer Begrifflichkeiten zu erkennen und mit ihnen umzugehen.

Deshalb will ich versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen bei der Frage, welche der steuerrechtlichen Identifikationsnummern wann anzugeben ist und was sich dahinter verbirgt.

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Portrait eines Betriebsausflug

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Wenn Frau Baaske ihre neue Website mit Fotos bestücken will, dann muss das Ganze natürlich Hand und Fuß haben. Wir haben uns sehr gefreut, dass sie uns auserwählt hat, sich und ihr Team fotografieren zu lassen.

Doch wer jetzt glaubt, so ein Fotoshooting mit einer Steuerkanzlei läuft gesittet ab, der irrt. Schon als das Team rund um Frau Baaske unsere Studioräume in der Engelhardstraße betrat, entfaltete sich die ganze Energie, wie sie an Schreibtischen hinter steuerlichen Unterlagen zumeist schlummern muss.

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Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2011

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei Angestellten wird von 920 EUR auf 1 000 EUR erhöht – und zwar bereits für 2011 (§ 9a Nr. 1 EStG).

Kinderbetreuungskosten
Ab dem 1.1.2012 wird die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG deutlich vereinfacht. In den Jahren zuvor, war es schwierig das Kind und die dazugeh örigen Ausgaben einzuordnen.
So spielte u.a. das Alter des Kindes eine Rolle, oder ob die Eltern arbeiten oder nicht; welches dann entweder zu Werbungskosten oder Sonderausgaben führte oder gar nicht abzugsfähig war.

Ab 2012 gilt u.a.:
– Die Unterscheidung nach erwerbsbedingtem und nicht erwerbsbedingtem Aufwand gibt es nicht mehr
– Die Kosten sind nur noch Sonderausgaben.
– Die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen spielen keine Rolle mehr.
– Betreuungskosten werden unterschiedslos für Kinder ab der Geburt bis zum 14. Lebensjahr berücksichtigt.

Abgeltungsteuer / so einfach ist doch nichts alles „abgegolten“

Fast alle Steuerpflichtigen haben aus den Medien entnommen, dass mit den 25% Kapital-ertragsteuer auf Kapitaleinkünfte wie Zinsen etc. alles abgegolten sei. Klingt im ersten Moment auch so. Aus diesem Grund fordern die Steuerpflichtigen auch keine Steuer-bescheinigungen mehr bei Ihren Banken an.

Wenn dann doch die Nachfrage vom Steuerberater kommt, muss erst einmal lange diskutiert werden. Und da dann doch Zeit bis zur Erstellung der Steuererklärung ins Land gegangen ist, sind die Nachbestellungen der Steuerbescheinigungen nicht nur kostspielig und nervig, sondern teilweise auch gar nicht mehr möglich.

Aus diesem Grund eine einfache Bitte: Fordern Sie sicherheitshalber Ihre Steuerbescheinigungen bei Ihren Banken an. Und dies recht zeitnah entweder vor dem Jahreswechsel oder kurz danach.

Denn die Angaben über die Höhe der Kapitaleinkünfte (obwohl Sie vielleicht nicht zu versteuern sind) sind trotzdem zu machen wenn u.a. folgende Ausgaben vorhanden sind:
– Unterhalt an bedürftige Personen / – aussergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art, z. B. Krankheitskosten, Pflegeheimkosten / – Spenden, die etwas höher ausfallen / – Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge sowie den Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder.

asdf

Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung: Abgabefrist 4 Jahre

Wer nicht verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann dies freiwillig tun. Die sog. Antragsveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG erlaubt mit einer Abgabefrist von 4 Jahren sich evtl. zuviel gezahlte Einkommensteuer vom Finanzamt zurück zu holen.

Somit ist dies für das Veranlagungsjahr 2008 noch bis 31.12.2012 möglich (Eingang der Erklärung beim Finanzamt).

Die Einkommenssteuererklärungen für Pflichtveranlagungen für das Jahr 2011 sind spätestens bis zum 31.05.2012 beim Finanzamt einzureichen. Beauftragen Sie einen Steuerberater mit der Erstellung der Einkommenssteuererklärung, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum 31.12.2012. Jedoch sollten Sie oder Ihr steuerlicher Vertreter dem Finanzamt bis Ende Mai mitteilen, dass Sie steuerlich vertreten werden.

Geschieht dies nicht, besteht die Gefahr dass bei eventuellen Nachzahlungen aufgrund der Nichteinhaltung der Frist Säumnis- und Verspätungszuschläge anfallen.