1% Privatnutzung bei Elektrofahrzeugen / E-Autos
![„Verbilligte Vermietung“ an nahe Angehörige. Erklärung, Checkliste und Tipps zur 66% Regel.](https://www.stb-baaske.de/wp-content/uploads/2014/03/Steuerberatung-Muenchen-Verbilligte-Vermietung-Angehoerige-Checkliste-und-Tipps.jpg)
Die Regierung möchte nach der Grundlage des Elektromobilitätsgesetz den Kauf und die Nutzung von E-Autos fördern und hat hinsichtlich der Versteuerung von Privatnutzungen (Nutzung des Firmenautos auch für Private Zwecke) erhebliche Vergünstigungen seit 2019 eingeführt.