Einkommenssteuer muss jeder zahlen, der ein Einkommen bezieht, für das er in Deutschland steuerpflichtig ist.

Nicht nur deutsche Staatsangehörige in Deutschland, sondern auch Bürger anderer Staaten werden dann zur Einkommenssteuer veranlagt, wenn sie in Deutschland ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben – zum Teil greifen hier jedoch internationale Steuerabkommen und Sonderregelungen (z.B. DBA). Die endgültige Festsetzung der Steuer erfolgt auf der Basis einer jährlichen Einkommensteuererklärung. Bei zu viel gezahlten„Einkommenssteuer muss jeder zahlen, der ein Einkommen bezieht, für das er in Deutschland steuerpflichtig ist.“ weiterlesen